wieso ist es einfachen Arbeitnehmern wie mir nicht gestattet, im Bundestag reden zu dürfen, wenn ich darum bitte?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
leider habe ich oftmals das Gefühl, dass der Politik der Blick nach unten fehlt.
Um diesen wieder ins Gedächtnis zu rufen, wäre es doch in meinen Augen das beste, wenn auch die kleinen Leute, die den Wohlstand des Landes generieren, auch im Bundestag Gehör finden.
Dazu nun die Frage: wieso ist es einfachen Arbeitnehmern wie mir nicht gestattet, im Bundestag reden zu dürfen, wenn ich darum bitte? Ich, bzw. wir, finanzieren das Leben der Politiker, die Bauten und alles, was auf Politischer Ebene passiert, wieso habe ich dann nicht das Recht, meine Sorgen mit Ihnen und Ihren Kollegen zu teilen?
Sehr geehrte Frau P.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Laut unserer Verfassung haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats im Plenum und in den Ausschüssen das sogenannte Rederecht. Die Abgeordneten sind durch ihr Mandat unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger demokratisch legitimiert und sind Vertreter des ganzen Volkes. Direkte Redebeiträge von Bürgerinnen und Bürgern im Bundestag sind aus verfassungsrechtlichen Gründen hingegen nicht vorgesehen.
Es gibt jedoch verschiedenste Wege, auf denen Sie ihre Anliegen einbringen können. Dazu zählen beispielsweise Petitionen an den Bundestag oder Gespräche mit den Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Außerdem gibt es viele weitere Initiativen zur Bürgerbeteiligung jenseits von Wahlen, wie beispielsweise Bürgerdialoge. Zudem bestärke ich alle Interessierten, sich auch selbst in politischen Parteien zu engagieren.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB