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Marco Buschmann
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Frage von Christian F. •

Wieso wird das Wahlrecht für Auslandsdeutsche nicht vereinfacht?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

bereits der DLF hat sich vor drei Jahren mit dieser Frage beschäftigt: https://www.deutschlandfunk.de/deutsche-waehler-im-ausland-vergessen-von-der-politik-100.html

Ich bin selbst vor zwei Jahren aus beruflichen Gründen in das nicht-europ. Ausland gezogen und habe seitdem nicht mehr an einer Wahl teilgenommen - ebenfalls nicht zur kommenden Europawahl.

Um in das Wählerverz. eingetragen zu werden, muss ich einen Antrag auf Papier ausdrucken und auf eigene Kosten rechtzeitig versenden. Ob er angekommen ist, erfahre ich dann, wenn es schon zu spät ist. Die Adresse der zuständigen Stelle meiner ehemaligen Gemeinde muss ich mir auch erst mühsam erfragen.

Ich finde diesen Weg sehr bürokratisch und umständlich. Die SPD selbst hat auf ihrer Website von einem einfachen Verfahren gesprochen: https://www.spd.de/europa/auslandsdeutsche - dem stimme ich nicht zu.

Eine digitale Lösung wäre sehr vorteilhaft. Ist hier etwas geplant und wenn nein, warum nicht? MfG.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie ist kein Geschenk, das man bekommt und einfach behalten kann, sondern eine Aufgabe, an der wir alle immer wieder mitwirken müssen. Deshalb ist es wichtig, demokratische Teilhabe einfach zu gestalten.

Auch für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige richtet sich das Wahlrecht nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die Ausübung des Wahlrechts nach § 14 BWahlG. Danach ist insbesondere Voraussetzung, dass man als Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Ausland lebende Deutsche müssen, wie von Ihnen beschrieben, bei der Gemeinde, in der Sie zuletzt gemeldet waren, einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Aufgrund des Auslandsbezugs und unterschiedlichen Postlaufzeiten kann dies in der Tat etwas dauern. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten daher etwa den amtlichen Kurierweg an.

Laut Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit vom 12.05.2023 hat sich diese unter anderem mit einer erleichterten Ausübung des Wahlrechts durch im Ausland lebende Deutsche befasst. Ein mögliches Mittel zur erleichterten Ausübung des Wahlrechts könnte neben einer stärkeren Digitalisierung des Prozesses der Briefwahl (in Bezug auf die Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis) beispielsweise eine Wahldurchführung in den Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate) sein. Auch über die Einrichtung spezieller Auslandswahlkreise, wie es sie in anderen Staaten – etwa in Frankreich, Italien oder Kroatien – für die jeweiligen im Ausland lebenden Staatsangehörigen gibt, könnte nachgedacht werden. 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit bereits mit digitalen Wahlen auseinander gesetzt (das Urteil ist abrufbar unter: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07). Es gelangte seinerzeit zu dem Schluss, dass eine vollständige Digitalisierung des Wahlprozesses derzeit verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Die von der Verfassung vorgegebenen Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, öffentlichen, freien und geheimen Wahl lassen sich bei einer Internet-Wahl noch nicht hinreichend gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu insbesondere auf den Öffentlichkeitsgrundsatz hingewiesen. Die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung müssten vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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