Frage von Marten P. • 08.06.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 20.06.2023
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.
Ich bin zuversichtlich, dass auch im Bereich staatlicher Bewertung sportlicher Leistungen gerechte Maßstäbe gefunden werden.
Wegen der genauen Details stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern und den Verbänden
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an
Für uns ist klar: Ein starker Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Diesen müssen wir schützen und stärken.
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben