Wurden Opfer der Missbrauchstäter der Katholischen Kirche im Stich gelassen und warum wird das System der Versetzung nicht politisch zerschlagen, das gleicht dem Vorgehen von OK Gruppen?
-Die GBS sagt Opfer würden im Stich gelassen.
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/katholische-missionierung-auf-staatskosten
-2002 enthüllte ein Team d.«Boston Globe»ein System der Versetzung
https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/roemisch-katholische-kirche-missbraeuche-in-der-kirche-so-reagieren-andere-laender
-Ein C. Belo der in Timor Täter war. Ging nach Portugal und wirkt nun dort wieder für die Institution. https://de.wikipedia.org/wiki/Römisch-katholische_Kirche_in_Osttimor#Missbrauchsfälle
https://de.euronews.com/2023/02/13/bericht-erschuttert-portugal-knapp-5000-kinder-in-der-katholischen-kirche-missbraucht
Wer schützt uns vor dem System Kirche in der Politik?
-Portugal mind.4800Fälle
-Frankreich wurden mehr als 300.000 Fälle gemeldet
-Osttimor https://www.arte.tv/de/videos/114312-000-A/osttimor-priester-missbrauchten-kinder/
-Brasilien https://weltkirche.katholisch.de/artikel/45377-neues-buch-dokumentiert-missbrauch-durch-priester-in-brasilien
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Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten nehmen das Thema Missbrauch in der Kirche sehr ernst und fordern eine entschiedene und konsequente Aufklärung. Das bedeutet eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und Entschädigung für die Opfer in Missbrauchsfällen. Hierfür muss der Wille zur Aufklärung auch aus der Kirche heraus kommen und von der Deutschen Bischofskonferenz getragen werden. Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle.
Privaten und institutionellen Kommissionen und Untersuchungsgremien sollen zukünftig von einer staatlichen, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzten Aufarbeitungskommission unterstützt werden. Diese darf sich nicht nur auf Kirchen, sondern sollte sich auch auf Bereiche wie den Sport und die freie Wohlfahrtspflege beziehen. Dabei kann die staatliche Kommission jedoch nicht die von der Kirche zu leistende Aufarbeitung übernehmen oder gar ersetzen.
Auch die Justiz muss ihrer Verantwortung gerecht werden, und sich der noch nicht verjährten Fälle zügig annehmen. Die aktuellen Entwicklungen gehen dort in die richtige Richtung und zeigen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte zunehmend für das Thema sensibilisiert sind. Insgesamt ist ein Dreiklang von konsequenter rechtsstaatlicher Aufklärung, ungeschminkter Aufklärung aus der Kirche heraus und zuletzt die Begleitung und Überwachung durch eine staatliche Kommission notwendig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB