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Marco Buschmann
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Frage von Matthias E. •

Wo ist die Rechtsgrundlage der "Staatsräson"?

Und schlägt ein unbestimmter Rechtsbegriff (Staatsräson) geltendes Völkerrecht, die UN-Charta der Menschenrechte, die Genfer Konventionen und sämtliche UN-Resolutionen (inzwischen 84) die gegen Israel erlassen worden sind?

Wo sind die Grenzen der Staatsräson?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Begriff der Staatsräson ist nicht als rechtlicher Terminus aufzufassen. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Leitprinzip der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Historie unseres Landes. Der Holocaust war das schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Daraus erwächst eine politische Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft: allen voran die Bekämpfung von Antisemitismus und das Einstehen für die Sicherheit und Existenz Israels. Die Staatsräson prägt dementsprechend auch unsere außenpolitischen Entscheidungen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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