Wird nach der Reform des Abstammungsrechts immernoch eine Stiefkindadoption notwendig sein wenn das Kind geboren wurde als die Mütter noch nicht verheiratet waren?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Unser Sohn wurde dieses Jahr geboren, da meine Verlobte une ich erst nächstes Jahr heiratet gelte ich als alleinerziehende Mutter, für eine Stiefkindadoption erfüllen wir aktuell nicht die Bedingungen.
Wir fragen uns nun - wenn das Abstammungsrecht reformiert wird - muss meine dann Frau immernoch eine Stiefkindadoption stellen, weil wir bei der Geburt nicht verheiratet waren?
Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Wir haben im Koalitionsvertrag insgesamt vier Projekte hinterlegt, wie wir das Abstammungsrecht reformieren wollen. Wir haben uns aber in der Koalition gemeinsam entschieden, diese Reformen gleichzeitig anzugehen. Damit tragen wir auch den Wünschen der Verbände Rechnung. Zudem soll nicht der Eindruck entstehen, es gebe Fallgruppen erster, zweiter oder dritter Klasse, weswegen wir jetzt ein großes Reformprojekt machen.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Zu möglichen Übergangsregelungen kann ich an dieser Stelle noch keine Aussage tätigen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB