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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Mark H. •

Wird es Übergangslösungen bis zum Selbstbestimmungsgesetz geben?

Zunächstmal vielen Dank für das auf den Weg bringen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Voraussichtlich wird es ja noch bis ca. Mitte 2023 dauern bis es in Kraft tritt, was ja daran liegt, dass Gesetzgebungsverfahren sehr lang dauern.
Für viele kommt es leider zu spät, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr so lang warten können,
zum Beispiel, weil sie es noch vor dem Studium erledigen möchten, um sich an der Uni nicht outen zu müssen.
Für die Betroffenen heißt das weiterhin die entwürdigenden Gutachten mit intimsten Fragen.
Daher meine Frage:
Sind Übergangslösungen geplant, die schneller in Kraft treten können, da kein neues Gesetz nötig ist?
Wäre beispielsweise ein Beschluss oder eine Verlautbarung möglich, dass die intimen Fragen unzulässig sind?
Oder ein(e) Beschluss/Verlautbarung, dass der Alltagstest vereinfacht und verkürzt wird?
Ist sowas möglich? Und ist es geplant?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Mark H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig.

Als Fortschrittskoalition ist uns die zügige Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ein wichtiges Anliegen. Wir wollen daher im 4. Quartal einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser wird dann ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bis zu einer gesetzlichen Neufassung bleibt – wie rechtsstaatlich unabdingbar – das alte Recht in Kraft. Solange stehen den Betroffenen die im Transsexuellengesetz sowie im Personenstandsgesetz geregelten Verfahren offen.

 

Mit besten Grüßen

 

Dr. Marco Buschmann MdB

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