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Marco Buschmann
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Frage von Nicole P. •

Wird die Reform des Abstammungsrechtes auch für Kinder, die seit Bestehen der ELP-Gesetztes innerhalb einer ELP geboren wurden, gültig sein und damit nachträglich anerkannt werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
da meine Frau und ich aufgrund von Teilzeitarbeit Kinderzuschlag zum Kindergeld erhalten, war es mir bisher von Seiten des Jugendamtes verwehrt worden, meine Kinder (die meine Frau gebar), durch die Stiefkindadoption zu adoptieren. Mittlerweile sind sie 14 und 9 Jahre alt und noch immer muss ich fürchten, dass wenn meiner Frau etwas zustößt, mir das Jugendamt meine Kinder entzieht. Eine unerträgliche Situation.
Über die erste Lesung ist die Gesetzesreform nicht hinaus gekommen und scheitere im Bundesrat.
Wie und wann sollen die Länder denn überzeugt werden?

Freundliche Grüße
Nicole P.

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Sehr geehrte Frau P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.

Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Zu möglichen Übergangsregelungen kann ich an dieser Stelle noch keine Aussage tätigen. 

Wir werden in diesem Jahr dazu Vorschläge machen. Das ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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