Wird die Notwendigkeit der Beibehaltungsgenehmigung als Teil des Entwurfes des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht wegfallen?
Sehr geehrte Herr Buschmann,
am Freitag, den 6.1.2023 wurde der Bundesregierung ein Entwurf des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrechtes zur Abstimmung vorgelegt. Sieht dieser Entwurf auch den Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG) vor? In anderen Worten, wird es bei erfolgreicher verabschiedung der Gesetzesänderung möglich sein, als deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen (Doppelte Staatsbürgerschaft- z.B. Deutschland-USA) ohne zuvor die Beibehaltungsgenehmigung zu erlangen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Aus unserer Sicht ist es für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr Leben hier verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden.
Deswegen haben wir uns als FDP seit Langem für die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft eingesetzt. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt hin zu mehr gesellschaftlicher Liberalität und Modernität. Als Fortschrittskoalition haben wir uns darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB