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Marco Buschmann
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Frage von Luis B. •

Wird Deutschland Drittstaatler einreisen lassen, die mit Coronavac geimpft sind? Wenn ja, wann?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
seit etwa 2 Jahren versucht meine Familie aus Brasilien mich in Deutschland zu besuchen. Alle sind doppelt geimpft – leider jedoch mit dem Impfstoff Coronavac. Für Deutschland sind sie also „geimpfte Ungeimpfte“, denn dieser Impfstoff ist hier noch immer nicht zugelassen. Das ist für mich unverständlich, denn andere europäische Länder wie die Niederlande oder Spanien ermöglichen die Einreise für Drittstaatenangehörige, die mit Coronavac geimpft wurden. Ich empfinde das als ungerecht. Die WHO erkennt die Wirksamkeit von Coronavac auch grundsätzlich an.
Als deutscher Staatsbürger, dessen Familie im Ausland lebt, hoffe ich, dass von den politischen Entscheidern auch an Menschen wie mich gedacht wird und es hier bald eine Perspektive zur Einreise von Drittstaatenangehörigen gibt.
Bitte ermöglichen Sie die Einreise von Drittstaatenangehörigen, auch wenn Coronavac nicht in Deutschland als Impfstoff zugelassen wurde!
Vielen Danke für Ihre Zeit
Luis B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns als Freie Demokraten ist klar: Impfen ist die wichtigste Maßnahme gegen das Coronavirus und der Weg aus der Pandemie zur Normalität. In der Europäischen Union werden hohe Anforderungen an die Zulassung von Impfstoffen gestellt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nimmt dabei eine gründliche Bewertung des jeweiligen Impfstoffes vor. Mit der Zulassung des Totimpfstoffes von Novavax sind insgesamt fünf sichere Impfstoffe gegen COVID-19 in der EU zugelassen.

Bei der EMA laufen aktuell mehrere Zulassungsverfahren für weitere Impfstoffe, darunter fällt auch Coronavac. Seit dem 04.05.2021 befindet sich Coronavac im Prozess der sogenannten fortlaufenden Überprüfung von Arzneimitteln. Dabei bewertet der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA die Daten aus klinischen Studien - sobald diese verfügbar sind. Im Anschluss wird eine Entscheidung getroffen, ob der Impfstoffhersteller genügend Nachweise erbracht hat, um die Zulassung zu beantragen. Da der Hersteller von Coronavac, Sinovac, bislang noch keine ausreichenden Daten zur Verfügung gestellt hat, konnte der Prüfprozess noch nicht abgeschlossen werden.

Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind wir auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein wichtiger Ratgeber für die deutsche Pandemie-Politik. Denn das PEI überwacht auch die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen auf den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und schafft damit Vertrauen. 

Für Impfnachweise gilt deswegen: Die Impfung muss mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten und gelisteten Impfstoff nachgewiesen werden. Coronavac zählt bislang nicht zu den anerkannten Impfstoffe und qualifiziert daher nicht für die Erfüllung der Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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