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Marco Buschmann
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Frage von Patrick P. •

Wird der Paragraph 20 EStG überrarbeitet werden und vor allem wann?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

nachdem ich letztes Jahr für 2021 meine Steuererklärung abgegeben habe, ist mir erstmal die Tragweite der begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften klar geworden. 9000€ Gewinn stehen etwa 7000€ Verlust gegenüber. Das Jahr war wohl angemerkt ein recht gutes. 2022 sah es nicht so rosig aus. Durch die Verlustverrechnungsbeschränkung ist es möglich, dass ich auf Verluste Steuern zahlen muss. Das ist doch absoluter Irrsinn..

Ist hier (Paragraph 20 EStG) mit einer Gesetzesänderung zu rechnen? Ich möchte ungern für meine Altersvorsorge eine Gesellschaft gründen müssen, nur damit Verluste adäquat anerkannt werden.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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