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Marco Buschmann
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Frage von Carsten K. •

Wird das Thema Leitenscheidung im Eilverfahren auf einzelne Rechtsgebiete beschränkt oder bspw auch im Verwaltungsrecht greifen, um so Beamten endlich einen effektiveren Rechtsschutz zu ermöglichen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich las gerade in der FAZ, dass Sie unter dem Namen "Leitenscheidung" Eilverfahren mit verbindlichem Charakter für besonders wichtige Verfahren einführen wollen. Wird dieses Prinzip für alle Verfahrensarten greifen? Besonderes Interesse gilt hier meinerseits dem Verwaltungsrecht. Könnte diese Verfahrensart auch den, vom Gutdünken der Dienstherrn abhängigen, Beamten helfen ihr Recht schneller als bisher (Größenordnung zehn Jahre aufwärts) durchzusetzen? Bitte klären sie uns auf, was wir erwarten dürfen.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Massenverfahren mit vielen tausend Klägerinnen und Klägern sind eine Herausforderung für die Justiz. Wenn etwa unzulässige Klauseln in Verträgen von Versicherungen, Internetanbietern oder Fitnessstudios verwendet werden, sind oft zahlreiche Kunden von den gleichen Rechtsfragen betroffen. Wir werden deshalb Leitentscheidungen einführen (siehe § 552b ZPO n.F.), in denen sich der Bundesgerichtshof zu solchen grundsätzlichen Rechtsfragen äußern kann, damit bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten schneller und einheitlicher entschieden werden kann. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein, um solche Verfahren in Zukunft noch effizienter erledigen zu können. Das ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher - und entlastet zugleich die Justiz. Das Vorhaben ergänzt damit die bereits erfolgte Einführung der neuen Abhilfeklage sowie unsere vielfältigen Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz. Einzelheiten können Sie gerne dem Regierungsentwurf unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Leitentscheidungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2 entnehmen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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