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Marco Buschmann
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Frage von Adrian W. •

Wird das beA nochmal neu entwickelt?

Offensichtlich hat die momentane Umsetzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) große Schwachstellen. Diese sind nicht nur in der sehr schlechten Bedienbarkeit spürbar, sondern auch sicherheitstechnisch kritisch, wie z. B. die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auch die fehlende Transparenz der konkreten Implementierung und das Setzen auf ein proprietäres System ist für ein Anwaltspostfach meiner Meinung eine falsche Entscheidung. Daher die Frage, ob dieses System noch mal neu und dann korrekt umgesetzt wird oder wenigstens dahingehend erweitert/verbessert wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Als Fortschrittskoalition wollen wir, dass Deutschland moderner und digitaler wird. Ein Land, das die Zukunft gestalten möchte kann nicht mit den Methoden und der Technik aus dem letzten Jahrhundert arbeiten. Besonders wichtig ist mir dabei die Digitalisierung der Justiz. Mit digitalen Instrumenten können wir Verfahren transparenter, schneller, effizienter und kostengünstiger machen.

Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunikation von und mit den Gerichten endlich elektronisch vonstattengehen kann. Deshalb begrüße die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Nicht nur können wir die Verfahren so stark beschleunigen, wir sparen auch große Mengen an Papier.

Die Einrichtung des beA durch die Bundesrechtsanwaltskammer war ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer digitalen Justiz. In der konkreten Umsetzung zeigt sich an manchen Stellen leider noch Optimierungspotenzial. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die Bundesrechtsanwaltskammer dieses Potenzial ausschöpfen und fortwährend verbessern sowie sicherstellen wird, dass das beA auch Zukunft mit allen technologischen Entwicklungen schritthalten wird.

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann

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