Wird das Abstammungsrecht noch im Herbst 2023 geändert?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
meine Ehefrau und ich erwarten diesen Winter unser erstes Kind. Es hieß bis spätestens Herbst liegt ein Gesetzentwurf vor. Nun ist fast August und es hat sich noch nichts getan. Es ist mehr als nur diskriminierend! Anstatt Vorfreude, empfinden wir nur Zeitdruck und Frustration. Was ist wenn es bis dahin nicht genehmigt ist? Als zweite Mutter bestehen keinerlei Rechte, obwohl bei heterosexuellen Paaren der nicht leibliche Vater das Kind einfach anerkennen kann. Besteht denn noch Hoffnung für die Gesetzesänderung zur automatischen Mitmutterschaft diesen Herbst? Vielen Dank im Voraus für Ihren Einsatz!
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Wir haben im Koalitionsvertrag insgesamt vier Projekte hinterlegt, wie wir das Abstammungsrecht reformieren wollen. Wir haben uns aber in der Koalition gemeinsam entschieden, diese Reformen gleichzeitig anzugehen. Damit tragen wir auch den Wünschen der Verbände Rechnung. Zudem soll nicht der Eindruck entstehen, es gebe Fallgruppen erster, zweiter oder dritter Klasse, weswegen wir jetzt ein großes Reformprojekt machen.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können.
Wir werden in diesem Jahr dazu Vorschläge machen, das weitere Verfahren wird dann in der Hoheit des Deutschen Bundestages liegen. Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB