Wird Ausgrenzung von nicht geg. Corona geimpften Menschen auch am Arbeitsplatz nach der von Ihnen unterstützten Beendigung der C-Maßnahmen nach Ablauf des Infetionsschutzgesetzes am 20.03.22 beendet?
Sehr geehrter Buschmann,
Teile der FDP haben maßgeblich bewirkt, dass das Infektionsschutzgesetz bis zum 19.03.22 begrenzt ist und stehen für das Ende der Corona-Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt ein. Wie sehen Sie die Lage an Arbeitsplätzen, die nicht von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, wo aber dennoch Menschen aufgrund ihrer fehlenden Covid 19-Impfung entweder vom Arbeitsplatz entfernt wurden (RBB) oder erst gar keine Anstellung bekommen, wie es sich z.B. bei versch. TV - Sendern, Streaminganbietern oder deutschen Filmproduktionsfirmen einegbürgert hat, die das 2G oder 2G+ Modell für alle Angestellten fordern b.z.w. indirekt umsetzen? Wird diese "Diskriminierung" gesetzlich weiterhin Bestand haben, wird sie beendet oder können Sie sich im Nachhinein sogar eine Art finanzielle Entschädigung für die ausgeschlossenen Arbeitnehmerinnen vorstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten stehen seit Beginn der Corona-Krise für einen verantwortungsvollen Kurs in der Pandemie-Politik. Freiheitseinschränkungen müssen immer begründet sein und auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen müssen mitbedacht werden.
Die Corona-Pandemie prägt das gesellschaftliche Leben nunmehr seit knapp zwei Jahren. Nun ist ein Wendepunkt erreicht. Das Infektionsgeschehen verliert an Dynamik. Erstmals seit Dezember sind die Inzidenzzahlen gesunken. Die Zahl der Krankheitsfälle auf den Intensivstationen bleibt weit hinter den Befürchtungen zurück. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist in der Omikron-Welle vorerst nicht mehr zu befürchten. Damit ist die zentrale Rechtfertigungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen nicht länger gegeben. Auch die jüngsten Empfehlungen des Corona-Expertenrates machen deutlich, dass Öffnungsschritte angezeigt sind.
Als Anwälte der Verhältnismäßigkeit war für uns Freie Demokraten immer klar: Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat. Danach können allenfalls ganz niedrigschwellige Maßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken sinnvoll sein.
Es steht außer Frage, dass wir uns noch immer in einer Pandemie befinden und dass sich die Lage auch wieder verschlechtern kann. Sollte es dazu kommen, kann das Parlament umgehend Schutzmaßnahmen beschließen. Deswegen ist es nicht zu rechtfertigen, etwaige Freiheitseinschränkungen als reine Präventivmaßnahmen in Kraft zu lassen. Denn nicht die Wiederherstellung von Freiheitsrechten muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.
Seit Ende November und bis zum 19. März gilt demnach auch noch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Ab dem 20. März soll die 3G-Regel ebenso wie die verpflichtenden Home-Office-Regelungen entfallen.
Eine gesetzliche Grundlage für restriktivere Regelungen für Arbeitnehmer gab es bislang nur in besonders sensiblen Bereichen, für die eine 2G- oder 2G-Plus-Regel galt - etwa im Einzelhandel. Durch die vereinbarten Öffnungsschritte entfallen diese Regelungen im Einzelhandel bereits ab sofort. Am 20. März enden dann alle strengeren Schutzmaßnahmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB