Wieviel Einfluß nahm die Bundesregierung, im Cum-Ex-Skandal des Kanzlers, auf die Staatsanwaltschaft Köln? Wiederholt sich hier die Einflussnahme auf Mitarbeiter des Finanzministerium in Hamburg?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Cum-Ex-Geschäfte sind nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerrechtlich unzulässig und nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch strafrechtlich als Steuerhinterziehung zu werten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat daher mehrfach gegen Verdächtige Anklage erhoben und bereits eine Reihe von Verurteilungen durch das Landgericht Bonn erreicht.
Die Bundesregierung kann auf die Staatsanwaltschaft Köln als Justizbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Einfluss nehmen. Auch der Generalbundesanwalt, als Staatsanwaltschaft des Bundes, ist den Staatsanwaltschaften der Länder gegenüber weder weisungsberechtigt noch nimmt er Aufgaben einer Aufsichtsbehörde wahr. Darüber hinaus achtet und respektiert die Bundesregierung und das Bundesministerium der Justiz im Besonderen die Unabhängigkeit der Justiz als Ausfluss der Gewaltenteilung.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB