Wieso werden Sie beim Infektionsschutzgesetz wortbrüchig?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
im Oktober 2021 hatten Sie verkündet: " „Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022."
Nun kündigen Sie eine deutliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes an, wie die Junge Freiheit berichtet. "Statt dessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.“
Ihnen dürfte nicht entgangen sein:
* Das viele Mediziner die aktuelle Coronasituation unterhalb der Sommergrippe einordnen
* Das das Ausland fast vollständig die Maßnahmen aufgehoben hat.
Weshalb haben Sie Ihre Position geändert?
Mit freundlichem Gruß
Markus P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Auch staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht vor. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.
Wie sich das Pandemiegeschehen entwickeln wird, kann niemand sicher vorhersagen. Für Alarmismus besteht kein Anlass, wohl aber für vorausschauende Planung. Unser Schutzkonzept ermöglicht lageangepasstes Handeln. Aber auch dann wird es keine Lockdowns, Kontaktbeschränkungen oder andere erhebliche Einschränkungen des täglichen Lebens geben. Die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit muss stets gewahrt bleiben.
Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB