Wieso werden noch immer Konsumenten von Cannabis verfolgt?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
wieso werden in Deutschland trotz beschlossener Legalisierung noch immer harmlose Konsumenten verfolgt? Erst gestern wurde wieder ein junger Mann in Halle (Saale) wegen Kleinstmengen Cannabis (0,1g) vor Gericht gestellt und verurteilt. Geht es nach dem Bundesverfassungsgericht, sollte bei einer solch geringen Menge in jedem Fall das Verfahren eingestellt werden. Die Gerichte folgen dieser Weisung offensichtlich nicht. Was hält die Bundesregierung davon ab, vorzeitig zu entkriminalisieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Aus unserer Sicht kriminalisiert das derzeitige Verbot von Cannabis unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.
Bereits heute ist entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, von der Verfolgung abzusehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt. All diese Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall von den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten zu entscheiden. Hierbei wollen wir aber nicht stehen bleiben.
Deswegen leiten wir als Fortschrittskoalition einen drogenpolitischen Paradigmenwechsel ein. Der federführend zuständige Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach wird wird deshalb zügig einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um.
Denn als Fortschrittskoalition ist unser Leitgedanke in der Drogenpolitik klar: Mehr Prävention statt Bestrafung, mehr Aufklärung statt Repressalien.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB