Frage von Volker K. • 10.12.2024
Wieso werden bei durch den Vermieter eingebaute Funk-Wasserzähler keine datenschutzrechtlichen Informationen (vorab!) übermittelt bzw. überhaupt nicht übermittelt?
Gibt es dazu etwa keine Bestimmungen. Es liegen auch keinerlei Informationen vor, um was für Funk es sich handelt, wie oft gefunkt wird (es ist ja nur einmal jährlich vonnöten) etc. und zum Widerspruchsrecht wurde man auch nicht informiert vorab nicht und auch nicht nach dem Einbau. Wo genau kann man sich wie informieren in Schleswig Holstein - und ggf widersprechen.
Antwort ausstehend von Marco Buschmann FDP