Wieso verzichtet der Staat auf zehntausende Euro in Bußgeldern für die Nichtbildung von Rettungsgassen (und den dadurch zu erwartenden Lerneffekt bei Autofahrer*innen)?
Keine Rettungsgasse zu bilden ist eine schwere Ordnungswidrigkeit, die laut StVO mit Bußgeldern von mindestens 200€, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt werden kann. Wieso lassen Sie als Verkehrsminister polarisierende Debatten zu (wie die über eine angebliche Mitschuld von Klimaaktivist*innen am Tod der Fahrradfahrerin, die am 31.10. in Berlin verunglückte), anstatt aufzuklären, weshalb das eindeutige Fehlverhalten der Fahrzeughalter*innen für diese anscheinend keine Konsequenzen hat?
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Zuständigkeit für das Straßenwesen und den Erlass der Straßenverkehrsordnung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, nicht beim Bundesministerium der Justiz. Das unterlassene Bilden von Rettungsgassen ist in der Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet.
Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig. Für Ermittlungen zu einzelnen Vorgängen darf ich daher an diese Stellen verweisen. Grundsätzlich ist aber nicht erkennbar, dass die Behörden es unterlassen würden, verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten nachzugehen, wenn von diesen Kenntnis erlangt wird. Dies belegen nicht zuletzt die Verfolgungsstatistiken im Verkehrsbereich, die jährlich hohe Fallzahlen ausweisen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB