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Frage von Paul S. •

Wieso heißt es nicht bei evtl. sehr gesundheitsschädlichen Mittel wie Glyphosat: Im Zweifel verboten (so lange bis einwandfrei bewiesen ist dass es nicht krebserregend ist).

Wie ist Ihre Meinung dazu. Schließlich hört man ja auch ständig bei Straf-Gewalttätern: Im Zweifel für den Angeklagten. Wieso sind also hochgiftige Stoffe in diesem Land erstmal erlaubt und erlaubt und erlaubt obwohl sie woanders längst verboten sind? Im Zweifel für die lieben Bürger für die wir verantwortlich sind und zu sorgen haben oder etwa nicht?

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Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Wir brauchen evidenzbasierte Entscheidungen in der Agrarpolitik.

Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Mitte letzten Jahres im Rahmen der routinemäßigen Neubewertung ihre Untersuchungsergebnisse zum Pflanzenschutzwirkstoff Glyphosat vorgelegt. Sie sieht keine Gründe, die gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der EU sprechen. Auf dieser Basis hat die EU das Pflanzenschutzmittel Glyphosat für weitere 10 Jahre zugelassen. Das ist eine wichtige Entscheidung für unsere Landwirte.

Glyphosat ist einer der am besten erforschten und sichersten Wirkstoffe im Pflanzenschutz. Für die Landwirtschaft hat es in der konservierenden umweltschonenden Bodenbewirtschaftung eine große Bedeutung. So ist pfluglose beziehungsweise bodenschonende Bearbeitung erst durch den Einsatz dieses Wirkstoffs möglich geworden. Statt den Boden mithilfe großen Energieaufwands zu wenden und immer wieder zu bearbeiten, reicht zur Unkrautbekämpfung eine einfache Überfahrt aus. Dies spart unnötige Emissionen und kommt dem Bodenleben zugute.

Seit der Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die IARC gab es eine kontroverse Diskussion über den Wirkstoff. Die IARC untersuchte dabei jedoch unabhängig von den Anwendungsbedingungen. Lediglich eine von bisher ca. 1000 durch die IARC untersuchten Substanzen wurde als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und ein Gutachten des Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) halten Glyphosat unter EU-Anwendungsbedingungen hingegen für ungefährlich. Im Unterschied zur IARC nahm das JMPR eine Risikobewertung vor.

Die Entscheidung der Bundesregierung, den regulierten Einsatz von Glyphosat in Deutschland auch weiterhin zuzulassen, ist daher in Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse nur folgerichtig.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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