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Marco Buschmann
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Frage von Francisco M. •

Wieso haben Minister und Mitglieder des Bundestages Anspruch auf die Energiepauschale aber Rentner nicht?

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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.

Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir diejenigen, die gerade besonders von den stark steigenden Preisen betroffen sind – sei es an der Supermarktkasse, an der Tankstelle oder bei den Heizkosten.

Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Die Energiepreispauschale soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen.

Zu den einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen zählen auch die Mitglieder der Bundesregierung. Bundestagsabgeordnete dagegen erhalten die Pauschale nicht, da ihre Abgeordnetenentschädigung als Sonstiges Einkommen im Steuerrecht gilt. Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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