Wieso gibt es eine Gleichbehandlung von Versorgungsempfängern und Rentnern nur bei der Steuerpflicht, aber nicht bei dem Inflationsausgleich: 71,75 Prozent von 3.000,-- € und 0 Prozent für Rentner?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Schere zwischen Beamtenpensionen und Renten öffnet sich immer weiter zum Nachteil insbesondere von Rentnerinnen. Die Inflation belastet insbesondere niedrige Renten, denen Altersarmut droht. Es ist unverhältnismäßig, das Rentner, die als Steuerzahler mit Pensionären gleich behandelt werden, von einem Inflationsausgleich aus Steuergeldern ausgeschlossen werden. Beitragszahler würden mit einem Inflationsausgleich auch für Rentner aus Steuergeldern nicht belastet! Rentner erhalten kein Klimageld und keinen Inflationsausgleich, die aktuelle "Rentenerhöhung" unterhalb der Inflationsrate, ist eine reale Rentenkürzung!
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern. Daher kann ich gegenwärtig keine Angaben zu Gesetzesvorhaben auf diesem Gebiet machen und empfehle Ihnen, sich direkt an das Bundesministerium des Innern zu wenden.
Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass das Berufsbeamtentum mit seinen spezifischen Rechten und Pflichten ein integraler Teil der deutschen Verwaltung ist. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums genießen Verfassungsrang. Ein isolierter Vergleich bestimmter Regeln mit dem grundsätzlich anders strukturierten Arbeitsverhältnis ist daher nicht möglich. Vielmehr sind die Rechte und Pflichten aus dem beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis in ihrer Gesamtschau zu bewerten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB