Wiederholte Verbreitung von nachweislicher Falsch- und Desinformation zur Straftat erklären?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Desinformation und Falschinformationen werden zunehmend schädlich für die gesamt Gesellschaft.
Gibt es Debatten oder Entwürfe, um ähnlich wie mit dem NetzDG solche Desinformation gezielt zu stoppen und den Verbreitenden strafrechtlich zu verfolgen? Sei es auch nur ein Gesetz zur Abschreckung.
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gewährleistung eines offenen, vielfältigen Diskurses in Deutschland ist uns als Freie Demokraten ein wichtiges Anliegen. Meinungsvielfalt lebt vom unbefangenen Austausch auch kontroverser Meinungen. Auch Tatsachenbehauptungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt, denn sie sind oft Grundlage des Meinungsbildungsprozesses.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre, wie gezielt mit bewusst oder erwiesen falschen Tatsachenbehauptungen Stimmung gemacht wird. Diese tragen nicht zum Meinungsbildungsprozess bei und fallen daher auch aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Als Fortschrittskoalition stärken wir die Arbeit gegen Hass im Netz und Verschwörungsideologien. Wir befähigen die liberalen Demokratien Europas dazu, Desinformation, Fake-News, Kampagnen, Propaganda sowie Manipulationen aus dem In- und Ausland besser abwehren zu können.
Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir deshalb den Rechtsrahmen (wie das Telemediengesetz und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz) reformieren. Im Übrigen stehen mit den zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie den Tatbeständen der üblen Nachrede und Verleumdung bewährte Vorschriften zur Verfügung, die das Verbreiten unwahrer Tatsachenbehauptungen sanktionieren.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB