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Marco Buschmann
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Frage von Alisa H. •

Wie wollen Sie gerecht nach Nächten berechnen wenn der KV Kinder erst abends holt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Ich hatte Ihnen bereits 2023 zu Ihrem EPP einen Brief zugeschickt der aus meinem Leben als vollberufstätige alleinerziehende Mutter berichtet. Und auch wenn der KV die Kinder nach ihrer Berechnung 32 Prozent betreut, verstehe ich nicht

warum eine Nacht angerechnet werden darf bei der die Kinder erst abends geholt werden. (Hausaufgaben u. Hobbys sind bereits erledigt) Oder morgens direkt zur Schule abgeben werden und die Verantwortung für den KV dann endet.

Für was darf der Vater sich 15 % Prozent abziehen? Die KM zahlt weiterhin alles. Ich bezweifle, dass viel Geld für Freizeitaktivitäten unterhalb der Woche ausgegeben wird u. Mensakosten verbleiben bei der Mutter.

Was ist mit bestehenden Titel ohne Veränderung der Betreuung? Werden sie jetzt am Fließband vor Gericht bestritten? Selbst bei einer Betreuung von 30 Prozent sitzt seltenst der Vater beim Kinderarzt oder organisiert den kompletten wochenplan der Kinder. Es bleibt weiterhin bei der KM.

Grüße

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