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Frage von Karl L. •

Wie werden die 80 Prozent Verbrauch für die Gaspreisbremse berechnet wenn durch Umzug kein Vergleichswert vorliegt.

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich bin am.01.06.2022 umgezogen.. Die Versorgung der neuen Wohnung erfolgt mit Fernwärme. Die vorherige Wohnung wurde mit Öl beheizt. Es gibt somit keine Jahresverbrauchsprognose für den Bezug von Fernwärme. Wie werden die 80 Prozent Verbrauch für die Gaspreisbremse berechnet ,da kein Vergleichswert vorliegt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zur Gaspreisbremse ein Infopapier zusammengestellt, das Sie hier abrufen können: faq-gaspreisbremse.pdf (bmwk.de).

Unter Ziffer 9 heißt es: Sofern dem Energieversorgungsunternehmen keine Jahresverbrauchsprognose von September 2022 für die Entnahmestelle vorliegt, wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle zur Berechnung des Entlastungskontingents  herangezogen. Diese basiert entweder auf den Ablesungen der jeweiligen Entnahmestellen oder, bei neuen Entnahmestellen, auf Erfahrungswerten von vergleichbaren  Entnahmestellen.

Bei weiteren Rückfragen empfehle ich Ihnen, sich direkt mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen in Kontakt zu setzen.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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