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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Rainer M. •

Wie weit ist die Umsetzung einer Familienrechtsreform fortgeschritten? Ab wann berücksichtigt das Familienrecht Getrennterziehen und entlastet betreuende und alleinig Unterhaltspflichtige Eltern

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten wichtige Punkte durchsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Damit wird die Höhe des Betreuungsanteil in Zukunft stärker berücksichtigt. 

Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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