Frage von Georg G. • 29.07.2023
wie verhält man sich, wenn bei einer berechtigten Beschwerde an das Ordnungsamt einer Großstadt die Antwort kommt: "Können wir selbst nach vielen Monaten wg . Fachkräftemangel nicht bearbeiten ? Danke
Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.08.2023
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine bürgerfreundliche Verwaltung ist eine wichtige Säule in einem modernen Staat. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Eingaben in angemessener Zeit beantwortet werden. Allgemeine Vorgaben lassen sich hier allerdings nicht entwickeln: Fehlt es an ausreichend einsetzbarem Personal, kann es zu Verzögerungen kommen.
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Amtshandlung und bleibt die Behörde untätig, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen, um den eigenen Anspruch geltend zu machen. Hierbei ist es empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB