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Marco Buschmann
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Frage von Gabriele H. •

Wie stellen Sie sich zum Verbot des Presseorgans Compakt.

Guten Tag,

Frau Faser hat nach ihren eigenen Worten das Compakt-Magazin verboten. Dazu hat Sie das Vereinsrecht angewendet. Viele Verfassungsrechtler sehen das sehr kritisch Sie sehen Sie das?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Klar ist: Das Compact-Magazin verbreitet seit Jahren irritierende, unsägliche Inhalte. Aber auch die Verbreitung solcher Inhalte kann von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein. Es bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Sollte das Verbot am Ende keinen Bestand haben, wäre das sicherlich kein Ergebnis, worauf die Verantwortlichen stolz sein könnten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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