Wie stellen Sie bei Rentnern sicher, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wie bei Beamtenpensionen vollumfänglich eingehalten wird und kein Rentner benachteiligt wird ?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das System der Besteuerung der gesetzlichen Rente wird umgestellt. Auslöser für diese Umstellung war das Bundesverfassungsgericht, das 2002 den Gesetzgeber zu einer Änderung verpflichtet hatte. Denn während Beamtinnen und Beamte ihre Pensionen voll versteuern müssen, war bei der gesetzlichen Rente nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Dieser bemaß sich nach dem Alter der Rentnerinnen und Rentner und bezog sich auf etwa 27 bis 35 Prozent der Rentenzahlung, die der Einkommenssteuer unterlagen.
Daher wird gegenwärtig eine Umstellung von vorgelagerter zu nachgelagerter Besteuerung vorgenommen. Diese Umstellung wird schrittweise vorgenommen. Die genaue Berechnungsweise wurde im Jahr 2021 durch zwei Urteile des Bundesfinanzhofs näher präzisiert. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir so auch in Zukunft vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB