Wie steht es um die Legalisierung des Containerns?
Vor ca. einem Jahr diskutierte der Bundestag auf Ihre Initiative hin einen ersten Gesetzenwurf, Containern teilweise zu legalisieren. Seitdem gibt es quasi keine Presseberichte mehr dazu. Wie ist dazu der Stand?
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Ich hielte daher eine Anpassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Dort, wo aber ein Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung begangen werden, muss das Strafrecht das sanktionieren. Am besten ist es sowieso, wenn Lebensmittel gar nicht erst im Müll landen.
Die Debatten haben gezeigt, wie komplex die rechtlichen Anforderungen zum Thema Containern sind. Das gilt besonders für die strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte (weiterführend: Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte einer Entkriminalisierung des „Containerns“ (bundestag.de)).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB