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Frage von Eileen H. •

Wie steht es um den Familienzuschlag Stufe 1? Laut dem BBVAnpÄndG 2023/2024 erhöht sich d. Zuschlag, auch Stufe 1 gem. §40(1), ab dem 01.03.2024. Auch für Paare, die nach dem 30.06.23 heiraten?

Wie steht es um den Familienzuschlag Stufe 1?

Laut dem BBVAnpÄndG 2023/2024 erhöht sich der Familienzuschlag, auch Stufe 1 gem. §40(1), ab dem 01.03.2024. Im Gesetzentwurf des BBVAngG entfällt der Familienzuschlag Stufe 1 und alle Paare, die nach dem 30.06.2023 geheiratet haben, sollen leer ausgehen. Stimmt das?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen. Der Familienzuschlag wurde sowohl für die Stufe 1 als auch für die Stufe 2 erhöht. Dies gilt seit 1. März 2024. 

Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor. 

Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB

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