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Marco Buschmann
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Diskussion rund um § 218 StGB ist eine der ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt. Dieser werden wir aus meiner Sicht nicht gerecht, wenn wir eine etwaige Änderung auf den letzten Drücker debattieren. Deshalb sollte eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218, 218a StGB) im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB