Wie stehen Sie zu Werbungen und Social Media Beiträgen, die Kinder sexualisieren und objektifizieren, Geschlechterungleichheiten abbilden und stereotype Rollenbilder verbreiten?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
immer wieder sehe ich Werbungen und Social Media Beiträge, in denen Darstellungen oder Fotos von Kindern benutzt werden, die sexistisch, sexualisierend und stereotyp sind.
Die die Würde der Kinder verletzen und sie schutzlos zurücklassen.
Deshalb fordern ich, und bereits über 35.000 weitere Menschen, mit der Petition #MehrSchutzInWerbung das Verbot von diskriminierenden, herabwürdigenden, sexistischen, sexualisierten, stereotypen und grenzverletzenden Darstellungen in Werbemitteln mit Bildern und Darstellungen von Minderjährigen.
Wir fordern verbindliche Standards und umfassende Schutzkonzepte für Werbungen mit Minderjährigen und für Minderjährige, die sowohl für Eltern, Agenturen, Fotograf*innen, werbende Unternehmen und werbeverbreitende Organisationen und Medien gelten.
Denn Werbung und beworbene Produkte beschreiben, vermitteln und gestalten die Welt mit.
Ich freue mich auf unseren Austausch!
Sehr geehrte Frau A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bürgerbeteiligung ist wichtig für eine lebendige Demokratie. Petitionen sind hierfür ein wichtiges Mittel, das auch vom Grundgesetz besonders geschützt ist. Für die Bearbeitung von Petitionen hat der Deutsche Bundestag einen eigenen Petitionsausschuss. Der Sprecher für Petitionen der Fraktion der Freien Demokraten ist Manfred Todtenhausen.
Grundsätzlich gilt: Kinderschutz ist ein wichtiges Anliegen. Als Fortschrittskoalition haben wir eine Reihe von Maßnahmen vereinbart, um das Kindeswohl besser zu schützen. So haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt zu verbessern. Wir werden hierzu u. a. das Bundeskriminalamt (BKA) personell stärken und die Beschäftigten beispielsweise bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger entlasten. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen, die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.
Schon heute bestehen besondere Regelungen, um Kinder in den Medien und der Werbung zu schützen. Werbung darf nicht die Menschenwürde verletzten oder u.a. wegen des Geschlechts diskriminieren (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Medienstaatsvertrag). Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Falle in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)). Werbung darf Kinder und Jugendliche weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen (§ 6 Abs. 2 JMStV). Werbung, die sich auch auch an Kinder oder Jugendliche richtet oder bei der Kinder oder Jugendliche als Darsteller eingesetzt werden, darf nicht den Interessen von Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen (§ 6 Abs. 4 JMStV).
Beim Verdacht auf solche Verstöße ist es empfehlenswert, die Vorfälle den jeweils zuständigen Stellen zu melden, damit diese Angebote entfernt werden und ggf. auch Sanktionen verhängt werden können.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB