Wie stehen Sie zu der Frage, ob man die aktive Sterbehilfe legalisieren sollte und wie stehen Sie zur indirekten Sterbehilfe?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihr Anfrage.
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) verfassungswidrig ist. Begründet wurde dies damit, dass das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dazu zähle auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit ist eine Neuregelung der Sterbehilfe erforderlich geworden.
Hierbei handelt es sich um ein sensibles medizinethisches Thema. Deshalb begrüße ich es, dass die Neuregelung der Sterbehilfe durch fraktionsübergreifende Anträge aus der Mitte des Deutschen Bundestages einer Entscheidung zugeführt wird. Erste Gesetzentwürfe sind bereits erarbeitet worden. Sobald alle Gesetzentwürfe vorliegen und die Beratung im Deutschen Bundestag ansteht, werde auch ich als Abgeordneter eine Gewissensentscheidung treffen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB