Wie stehen sie zu den Coronaregeln in Bezug auf die Kultur und Veranstaltungswirtschaft?
Verbände beklagen, dass unter den bisher vorgeschlagenen Regeln Planungen für den Herbst und Winter unmöglich sind. Wenn es wieder zu massiven Absagen kommt, droht ein Aussterben der Branche. Wie stehen sie dazu?
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.
Staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht mehr vor. Denn auch deren Verhältnismäßigkeit ist inzwischen fraglich. Im Kulturbereich können die Länder Maskenpflichten nur anordnen, wenn es Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen gibt. Betriebsschließungen und Untersagungen von Kulturveranstaltungen wird es nicht mehr geben.
Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben. Wir folgen damit genau dem vereinbarten Fahrplan.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB