Wie stehen Sie zu dem Gesetz, dass die Justizminister der Länder gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Justizminister der Länder haben das Recht und die Möglichkeit, Staatsanwälte anzuweisen, welche Straftaten aufgeklärt werden sollen und welche nicht.
Naturgemäß werden die Justizminister Strafanzeigen, welche sie selbst betreffen > z. B. Falschbeurkundung im Amt < die Staatsanwaltschaft die Anweisung geben, dass die Anzeige eingestellt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Die Arbeit der Staatsanwaltschaften als Organe der Rechtspflege erfolgt nach Recht und Gesetz.
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB