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Marco Buschmann
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Frage von Melanie B. •

Wie sorgen Sie dafür, dass elementare Grund- und Menschenrechte für trans-Personen real durchgesetzt werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Grund- und Menschenrechte haben für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in gleichem Maße zu gelten, nicht nur in Abhängigkeit der ggf. fehlenden Wertschätzung durch Politik und Justiz.
Für trans-Personen werden Grundrechte jedoch willkürlich außer Kraft gesetzt insbesondere durch Beugung von Persönlichkeitsrechten wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Diese systemische Rechtsbeugung stellt die Basis dar für generelles Zwangs-Outing und daraus resultierende Diskriminierung, Verweigerung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Aussetzung der Gefahr psychischer und physischer Gewalt bis zum Tod, u.a. bei Reisen in zahlreiche Länder.
Wie ist Zwangs-Outing gemäß TSG und SBG überhaupt moralisch und juristisch zu vertreten, wenn dadurch die Existenz von Menschen zur Disposition gestellt wird? Und wie wird die eigentlich selbstverständliche Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte in Zukunft garantiert?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung gehört zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein langgehegter Wunsch vieler - und ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wollen wir ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine
Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung schaffen. Das Gesetz wird das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich verbessern und die geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung anerkennen, für die wir Freie Demokraten stehen. Mit dem neuen SBGG ersetzen wir das veraltete und zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG). Es bereitet dem bisherigen entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Verfahren ein Ende, in dem erst zwei psychiatrische Gutachten eingeholt werden müssen, um den Personenstand im Personenstandsregister ändern zu dürfen.

Um Personen vor einem Zwangs-Outing zu schützen wird es auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen oder zu offenbaren. Ein Verstoß wird mit Bußgeld sanktioniert. 

Den Regierungsentwurf können Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Selbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 finden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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