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Marco Buschmann
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Frage von Michael Z. •

Wie sollten Ihrer Meinung nach Kinder nach der Trennung ihrer Eltern leben, im zeitlich gleichen Umfang bei beiden Eltern oder komplett bei einem Elternteil?

AUFRECHTERHALTUNG DER FAMILIENBANDE ist die oberste Priorität
aller seit 1945 (nach der Nazi-Diktatur) geltenden deutschen und europäischen Gesetze.

KINDESENTZUG UND KINDESENTFREMDUNG, in 9 von 10 Fällen vom Vater,
ist das tatsächliche Handeln des deutschen Staates durch ‚Jugend‘-amt und
‚Familien‘-gericht, 100.000-fach jährlich, seit inzwischen 76 Jahren.
Mit gröbst möglichen Bruch der deutschen und europäischen Gesetze (GG Art. 6,
BGB §§ 1684, 1631, STGB §§ 171, 235, EMRK Art. 8).

MENSCHENUNWÜRDIG wird die Bundesrepublik Deutschland deswegen
seit vielen Jahren ungezählte Male verurteilt vom BVG (1 BvR 1620/04, 74 + 75!).
und EGMR ( zuletzt 58718/15).

WECHSELMODELL seit dem 02.10.2015 VERPFLLICHTEND auch in
Deutschland einzuführen (Europarat Resolution 2079).

Setzen Sie sich für das gesetzlich vorgeschriebene Wechselmodell ein,
damit die minderjährigen Kinder gleichberechtigten Umgang mit BEIDEN
Elternteilen haben?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Trennungen betreffen nicht nur die Eltern, sondern vor allem auch die Kinder. Im Sinne des Kindeswohls bleibt eine einvernehmliche Lösung immer wünschenswert.

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass beide Eltern berechtigt und verpflichtet sein sollten, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Das ist für das Kindeswohl von hoher Bedeutung. Als Fortschrittskoalition haben wir uns deshalb darauf verständigt, gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung zu verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen. Damit leiten wir einen wichtigen familienpolitischen Paradigmenwechsel ein.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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