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Frage von Ulrich S. •

Wie sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen beim Tragen von FFP2 Masken in Fernzügen, vor allem aber in Flugzeugen eingehalten werden können?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wie sollen in Zügen, aber insbesondere in Flugzeugen die vom RKI angegebenen und in der DGUV verbindlich vorgeschriebenen 30 minütigen Pausen nach dem 75 minütigen Tragen von FFP2 Masken ermöglicht werden, ohne dass Flugzeuge und Züge nach längstens 75 Minuten die Reise unterbrechen müssen?

Anderenfalls werden die Menschen durch den erhöhten Atemwiderstand gesundheitliche Probleme bekommen, weswegen die Pausen in der Arbeitsschutzverordnung auch ZWINGEND vorgesehen sind.

MfG

U. S.

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Sehr geehrter Herr S.,                                                                                                                                    

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht. Unabhängig davon ist es ratsam, durchfeuchtete Masken abzunehmen und zu wechseln. 

Freundliche Grüße  

Dr. Marco Buschmann MdB

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