Wie sichern Sie in Deutschland, dass die Justiz durch alle Bevölkerungsschichten demokratisch legitimiert ist? Wollen Sie Veränderungen vornehmen? Wenn ja, welche?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
auf dem diesjährigen Juristentag ist umfassend die Maßgeblichkeit einer "demokratischen Legitimation" der Justiz, d.h. die Richtigkeit der Richterwahl durch auch politisch geprägte Gremien (https://www.neuerichter.de), betont worden.
In Anbetracht des Umstandes, dass sich an der aktuellen Wahl in Italien nur 64% (https://www.zeit.de) beteiligt haben, in Deutschland in 2009 schon ähnliche Werte waren (https://www.bundeswahlleiter.de) und z.B. ausländische Mitbürger nicht wahlberechtigt sind, würde mich interessieren wo Sie hier eine demokratische Legitimierung sehen. Sollten bzw. Müssen Richter in Deutschland nicht ALLE Bevölkerungsschichten abbilden, also z.B. auch soziale Brennpunkte mit selten mehr als 40% Wahlbeteiligung um gesellschaftlich legitimiert sein zu können?
Hinzu kommt, dass die Beteiligung der Staatsanwaltschaften an der Richterwahl wegen der Vorgaben des EuGH (C-508/18) eher nicht erfolgen sollte. Wieso findet dies trotzdem statt?
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Demokratieprinzip verlangt, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert, dass sich alle staatliche Gewalt über eine ununterbrochene Legitimationskette auf das Volk zurückführen lassen muss. Dies gilt auch für die Justiz. Richterinnen und Richter üben eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe im Staat in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit aus. Die hierfür nötige Legitimation wird dadurch gesichert, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch einen vom Grundgesetz vorgesehenen Richterwahlausschuss gewählt werden, der aus Abgeordneten des Bundestages und den Landesjustizministern besteht.
Hierdurch lässt sich die demokratische Legitimationskette bis auf die Wahl des Bundestages durch das Volk und die Wahl der Landtage durch das Volk in den Ländern zurückverfolgen. Die Abgeordneten wiederum sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes. Auf diese Weise sichert der Richterwahlausschuss die demokratische Legitimation der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB