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Marco Buschmann
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr D. R.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 07. April hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Gruppenantragsverfahrens abschließend über die verschiedenen Initiativen zum Thema Impfpflicht beraten. Im Zuge der namentlichen Abstimmungen jenseits der Fraktionsbindung hat keiner der Gesetzentwürfe oder Anträge eine Mehrheit auf sich vereinen können.

Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht ab 60 Jahren konnte ich nicht zustimmen. Meiner Überzeugung nach lässt sich eine Impfpflicht derzeit nicht ausreichend gut begründen. Denn eine Impflicht ist ein Eingriff in die körperliche Integrität der Bürgerinnen und Bürger. Verfassungsrechtlich bedarf dieser Freiheitseingriff einer Rechtfertigung. Eine Impfung verhindert vor allem schwere Krankheitsverläufe und dadurch die Inanspruchnahme von Ressourcen unseres Gesundheitssystems. Deswegen wäre eine Impfpflicht aktuell nur gerechtfertigt, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen und diese durch eine Impflicht verhindert werden würde. Für eine solche Gefahr haben wir im Moment – glücklicherweise – trotz hoher Inzidenzen keine Anhaltspunkte. Ein erzwungener Selbstschutz hingegen stellt keine ausreichende Rechtfertigung für eine Impfpflicht dar.

Vielfach wird argumentiert, dass die Einführung einer Impfpflicht heute garantiere, dass es im Herbst keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen mehr bedürfe. Dieses Versprechen kann niemand sicher abgeben, denn das Virus mutiert schnell. Wie sich dies auf die Übertragbarkeit des Virus, die Schwere der Krankheitsverläufe und die Wirksamkeit der heute verfügbaren Impfstoffe auswirkt, lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen. Aus diesen Gründen habe ich im Bundestag gegen die Einführung einer Impfpflicht gestimmt.

Zugleich mache ich auch klar: Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Deshalb werbe ich für die COVID-Impfung.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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