Wie kann unsere Justiz in Deutschland wirklich unabhängig sein ,wenn der Bundesjustizminister letztlich ein Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten hat?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Deutschlands Staatsanwälte sind weisungsgebunden und in eine hierarchische Ordnung eingegliedert. Die Weisungsgebundenheit ist im Übrigen auch der entscheidende Unterschied zu Richtern, der in seinen Entscheidungen unabhängig ist (vgl. Art. 97 I GG). Selbstverständlich wird das Weisungsrecht jedoch durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an Recht und Gesetz (siehe Art. 20 Abs. 3 GG) begrenzt.
Gleichwohl: Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wollen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anpassen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB