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Marco Buschmann
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Frage von Irmingard S. •

Wie kann eine erneute Maskenpflicht in Innenräumen verordente werden, obwohl die Bundesregierung keine eigene Studien zur Wirksamkeit bzw. Schaden dazu hat?

Sehr geeherter Herr Buschmann,

es ist wissenschaftlich erwiesen ( siehe z. B. Studie von Kieselinski et al), dass dauerndes Maskentragen - besonders für Kinder- mit einer Vielzahl von körperlichen, neurologischen und psychologischen Schäden verbunden ist. Im Evaluationsbericht zur Coronapandemie wird eine Studie an syrischen Hamstern als Beleg für die Wirksamkeit von Masken angeführt, obwohl in Untersuchungen von vergleichbaren Gebieten bzw. Gruppen mit und ohne Maskenpflicht keine Unterschiede in der Anzahl der Coronaerkrankungen gefunden wurde. Wieso macht die Bundesregierung nicht endlich mal eigene Studien dazu? Wer haftet für die Folgeschäden des dauernden Maskentragens wie etwa das von der WHO neu definierte MIES (maskeninduzierte Erschöpfungssyndrom) oder die Belastung vornemhlich der Lunge - in einer Untersuchung 11 von 13 Lungenpatienten- mit Mikroplastik?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Unser Fahrplan muss und wird den Geboten von Rechtsstaatlichkeit und Evidenz folgen. Denn klar ist, dass wir uns nicht von Spontanität, Hektik und Bauchentscheidungen leiten lassen dürfen. Wir brauchen verhältnismäßige gesetzliche Grundlagen, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abgewogen wurde. 

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Eine Maskenpflicht ist ein Eingriff und nicht der Normalzustand. Genau deshalb ist die Pflicht zum Maskentragen im April auch in fast allen Bereichen gefallen. Auch jetzt prüfen wir erneut, was für den Herbst und Winter sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig ist. Ob und inwiefern eine Maskenpflicht diese Anforderungen erfüllt, ist Teil der nun beginnenden Beratungen. Wir machen uns diese Entscheidungen nicht leicht und beraten sehr intensiv.

Für uns Liberale ist immer klar: Freiheit ist keine Belohnung, kein Privileg und auch kein Geschenk der Politik an die Bürgerinnen und Bürger. Die Freiheit gehört den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

 

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