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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Frank K. •

Wie ist Ihre Haltung zu fortdauernden und vom Bundesgesundheitsminister angekündigten grundrechtseinschränkenden Maßnahmen aufgrund Corona aktuell und ab dem Herbst 2022?

Sehr geehrter H. Buschmann,

wie ist Ihre Einstellung zur derzeit diskutierten Wiedereinführung von freiheitseinschränkenden Coronamaßnahmen im Herbst 2022 im Rahmen einer angedachten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes? Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hätten gerne ihren Instrumentenkasten zurück mit dem sie nach Gutdünken per Order de Mufti freiheitseinschränkenden Maßnahmen auf Basis von mehr oder weniger gerechtfertigten Grundlagen einführen. Wie ist Ihre Meinung zur Gesetzgebung auf Vorrat?
Schon in der derzeiten Lage kommen mir die teils alleine in Deutschland bestehend gebliebenen Coronamaßnahmen wie ein Paralleluniversum vor. Unter dem dubiosen Hausrecht werden von staatlichen Stellen Zwangsmaßnahmen weitergeführt. Entgegen der Empfehlung der EU wird die Maskenpflicht auf Flügen weitergelten obwohl sie in der Praxis vielfach ignoriert wird. Das Vorschreiben von Maske in Bussen und Bahnen macht diese auch nicht attraktiv. Wie lautet der konkrete Ausstiegsplan? Gruß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es aktuell keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Um auch in Zukunft vulnerable Gruppen effektiv schützen zu können, müssen wir uns auf steigende Infektionszahlen im Herbst vorbereiten. Voraussetzung hierfür ist eine faktenbasierte Debatte, auf deren Grundlage evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können. Im Infektionsschutzgesetz ist hierzu bis zum 30. Juni 2022 eine unabhängige Maßnahmen-Evaluation durch ein gesetzlich eingesetztes Expertengremium vorgesehen. Wir setzen uns dafür ein, diesen gesetzlichen Fahrplan einzuhalten und die Ergebnisse des Berichtes abzuwarten und auszuwerten, anstatt uns schon heute vorschnell auf einzelne Maßnahmen festzulegen. Dabei gilt es die Wirksamkeit zukünftiger Maßnahmen wissenschaftlich zu belegen und ihre Umsetzung rechtssicher und verhältnismäßig zu gestalten.

Klar ist dabei auch: Jede Maßnahme muss jeweils zum Zeitpunkt ihrer Anwendung geeignet, erforderlich und angemessen sein. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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