Wie ist ein Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatspräsidenten in Einklang zu bringen mit dem Übereinkommen über die Verfolgung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Der nun erlassene Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entscheidet als Gericht unabhängig und weisungsfrei über die Zulassung von Anklagen und über Ermittlungsmaßnahmen wie die Ausstellung von Haftbefehlen. Nach Artikel 27 des Römischen Status gilt dieses gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft.
Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar. Immunitäten oder besondere Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person.
Die Schaffung des IStGH als erstem dauerhaften Gericht zur Verfolgung von Völkerstraftaten bedeutete einen großen Schritt hin zur Stärkung des Völkerrechts. Als Freien Demokraten ist uns wichtig, dass Deutschland weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Aufdeckung und Ahndung von Völkerstraftaten spielt. Daher unterstützen wir die Arbeit des IStGH und arbeiten gemeinsam mit unseren internationalen Partnern daran, die Verfolgung solcher Taten noch konsequenter und umfassender zu gestalten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB