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Marco Buschmann
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Frage von Amélie H. •

Wie ist der Stand beim Selbstbestimmungsgesetz und steht der Zeitplan trotz des Ukraine-Kriegs?

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Buschmann,
im Februar hatte der Queer-Beauftragte Sven Lehmann gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-101.html) angekündigt, dass die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause bekannt gegeben werden sollten. Diese beginnt nach meinem Kenntnissstand am 09. Juli, also in weniger als einem Monat. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. dieses legislativen Meilensteins für uns Bürger*innen auf dem trans*-Spektrum? Haben die innenpolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine das Entwicklungsziel des Selbstbestimmungsgesetzes durcheinandergebracht? Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen & hoffe, dass das Gesetz schnellstmöglich kommt!

Freundliche Grüße,
Amélie H.

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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.

Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.

Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.

Dieses Vorhaben setzen wir entschlossen und mit unverminderter Priorität um. 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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