Wie hoch sollen die Kinderunterhaltssätze trotz 30-40% Betreuungsanteil in der Düsseldorfer Tabelle noch steigen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
unfassbar sind die beiden von Ihrer Partei getragenen Kindesunterhaltssatz-Erhöhungen der D.-Tabelle der Jahre 2023 sowie 2024.
Die Inflation lag laut statist. Bundesamt im Jahr 22 bei 5,9%, im Jahr 23 bei 6,9%. Wie so wurden unter Ihrer Regierung zweimal in Folge jedoch 10% die Unterhaltssätze in der D.-Tabelle erhöht? Was nützen vielleicht mal irgendwann kommende geringe Abschläge durch Ihre Reform des Unterhaltes, wenn Ihre Regierung solch wahnsinnig überhöhte Unterhaltserhöhungen zulässt?Aktuell haben wir eine Inflation von 2,4% und damit auf normalem Niveau. Planen Sie bzw. der Familiengerichtstag für die D.-Tabelle 2025 wiederum Erhöhungen über der aktuellen Inflationsquote? Ich werde mir je nach weiterem Verlauf Ihrer Regierungsarbeit genau überlegen,Ihre Partei bei den nächsten Wahlen noch einmal zu wählen und bin mir sicher, dass Ihre Wählerschaft auch aus einer Menge anderer bisher enttäuschten Unterhaltszahlern besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr N.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit ein. Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und den allgemeinen Lebenshaltungskosten, die durch verschiedene Faktoren, einschließlich der Inflation, beeinflusst werden.
Die Anpassung der Unterhaltssätze basiert auf evidenzbasierten Berechnungen. Diese berücksichtigen nicht nur die Inflationsrate, sondern auch die tatsächlichen Kosten, die für die Erziehung und Versorgung von Kindern anfallen. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtschnur für die Bemessung des Kindesunterhalts und wird regelmäßig überprüft und angepasst, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden.
Klar ist aber auch: Beim Unterhaltsrecht gibt es Reformbedarf. Mit der von uns geplanten Anpassung wollen wir das Unterhaltsrecht noch stärker am Kindeswohl ausrichten. Wir wollen die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen. Es wäre ungerecht, Elternteile, die einen substanziellen Beitrag zur Kindesbetreuung leisten, gleich zu behandeln wie Elternteile, die einen geringeren Beitrag leisten. Daher ist es unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden. Im Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts finden sich weitere Informationen. Die Anlagen zu diesem Dokument enthalten zur Veranschaulichung auch Berechnungsbeispiele (das Eckpunktepapier samt Anlagen ist abrufbar unter: BMJ - Gesetzgebung - Modernisierung des Unterhaltsrechts).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB