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Marco Buschmann
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Frage von Irene L. •

Wie gelingt es uns, Machtmissbrauch* ohne Nachteile für die Fehler-Meldenden aufzudecken? (* => Wird das Ergebnis der Gesamtüberwachungsrechnung Schutz für Journalisten und ihre Quellen ergeben? )

* Sehr geehrter Marco Buschmann! Sie haben im Juli Dr. Robert Brockhaus geehrt ( https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0704_Fritz_Bauer_Studienpreis.html ) für seine Vorschläge, das Strafrecht so zu reformieren, dass investigative Journalisten ("Landesverrat", z.B. netzpolitik.org) und Whistleblower (Quellen wie Edward Snowden) zukünftig nicht mehr dadurch strafbar werden können, dass sie für das Gemeinwohl notwendig aufdecken, wo Machtmissbrauch gestoppt werden muss, um unser Verfassungsrecht einzuhalten. Dass diese Meldungen straffrei sind, wird mit Blick auf die EU (Medienfreiheitsverordnung + "e-evidence" : https://www.heise.de/news/Ausspaehung-von-Journalisten-unter-Auflagen-vom-EU-Parlament-gebilligt-9576642.html , https://netzpolitik.org/2023/e-evidence-elektronische-beweismittel-stellen-den-rechtsstaat-auf-die-probe/ => bei beiden wird es gefährlich, sobald Handlungen als "strafbar" gelten!) besonders bedeutend. Werden Sie die Vorschläge umsetzen?

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Sehr geehrte Frau L.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Dem Journalismus kommt eine tragende Rolle in unserer und für unsere Demokratie zu. Seine Aufgabe ist es, kritisch über das politische Geschehen zu berichten und so zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen Journalisten bestmöglich rechtlich abgesichert sein. Das ist für uns Freie Demokraten ein zentrales Anliegen.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Personen geschützt, die ihr Wissen über die vom Gesetz in dessen § 2 erfassten Schutzgüter aus rechtlichen Gründen sonst nicht teilen dürften.

Sowohl der Media Freedom Act, als auch die E-Evidence-Verordnung gelten nach Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sind daher auch in Deutschland verbindlich. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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