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Marco Buschmann
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Frage von Alexander D. •

Wie begründen sie, dass im Fernverkehr z.B. in einem ICE eine FFP2 Maske getragen werden muss, in einem Flugzeug aber komplett ohne Maske gereist werden darf.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,                                             

zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken.

Im Frühjahr haben wir für fast alle Bereiche Covid-Schutzmaßnahmen abgeschafft. Ich bin dafür auch persönlich ganz massiv angegriffen worden. Doch mit dem Wissen von heute steht fest, dass die Entscheidung richtig war. Denn wir sind sehr stabil durch den Sommer gekommen. Nun bereiten wir uns auf den Herbst und Winter vor. Allerdings sind wir jetzt in einer neuen Phase der Pandemie, in der es nicht mehr darum geht, jede einzelne Infektion zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, welchen Risiken sie sich aussetzen. Klar ist: Es darf nicht sein, dass wir uns an Corona-Schutzmaßnahmen als eine neue Normalität gewöhnen. Das sind Grundrechtseingriffe und die müssen immer eine Ausnahme sein.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen.

Im Verlauf der intensiven Beratungen zum neuen Infektionsschutzgesetz sind wir mit verschiedenen Bedenken gegen eine Maskenpflicht in Flugzeugen konfrontiert worden. Diese haben wir geprüft und entsprechend in den Gesetzesentwurf einfließen lassen. Das Ergebnis ist eine Abschaffung der Maskenpflicht in Flugzeugen. Auch im Fernverkehr kann die Maskenpflicht durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ausgesetzt werden. Wir prüfen dabei ständig die Lage und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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